Fritz Bauer und die 68er. Verbindendes und Trennendes

Fritz Bauer und die 68er. Verbindendes und Trennendes

Organisatoren
Fritz Bauer Institut, Frankfurt am Main
Ort
Frankfurt am Main
Land
Deutschland
Vom - Bis
01.07.2018 - 03.07.2018
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Von
Max Aigner, Goethe-Universität, Frankfurt am Main

Kaum jemand hat sich in den 1950er- und 1960er-Jahren ähnlich intensiv für die strafrechtliche, aber auch die zivilgesellschaftliche Aufarbeitung der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen eingesetzt wie der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer. Sein Name ist heute eng mit der Rehabilitierung der Akteure des 20. Juli 1944 im Rahmen des Remer-Prozesses (1952), seiner Hilfe bei der Ergreifung Adolf Eichmanns durch den Mossad 1960 und insbesondere mit der Initiierung des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963-1965) verbunden. Daneben legte Bauer ein umfangreiches publizistisches Werk vor und griff durch Auftritte in Fernsehen und Radio in zahlreiche öffentliche Debatten ein. Besonders in den letzten Jahren stoßen Bauers Person und Wirken auf ein beachtliches neues Interesse, wie nicht zuletzt einige breit rezipierte Fernsehdokumentationen und Spielfilme belegen. Seinen 50. Todestag am 1. Juli 2018 nahm das Fritz Bauer Institut nun zum Anlass, seinem Namenspatron zwei große Veranstaltungen zu widmen.

Den Auftakt machte ein Gedenkakt in der Frankfurter Paulskirche, bei dem Bundespräsident FRANK-WALTER STEINMEIER (Berlin) Bauer als „Schlüsselfigur in der jungen Demokratie“ würdigte. Das gängige Bild des ‚Nazijägers‘ sei jedoch irreführend. Bauer verstand die strafrechtliche Verfolgung der NS-Täter nicht als Selbstzweck, sondern als Beitrag zur Demokratisierung, Humanisierung und Selbstaufklärung der Gesellschaft mit den Mitteln des Rechts. Gerade in Zeiten einer ‚neuen Faszination des Autoritären‘ sei sein Vermächtnis daher von großer Bedeutung. NORBERT FREI (Jena) erinnerte in seinem Vortrag daran, dass das aktuelle Interesse an Bauer lange Zeit keine Selbstverständlichkeit war. Zu Lebzeiten blieb Bauer die Anerkennung weitgehend versagt und nach seinem Tod geriet er über Jahrzehnte in Vergessenheit. Zur Erklärung dieser eigentümlichen Rezeptionsgeschichte verwies Frei auf die veränderte Generationenkonstellation der 1990er-Jahre: Die zu Bauers Lebzeiten noch dominanten NS-Eliten waren verstorben, die ‚Flakhelfer‘ im Ruhestand und die ‚68er‘ auf dem Höhepunkt ihres gesellschaftlichen Einflusses. Erst jetzt konnte Bauer dem ‚jahrzehntelangen Ringen‘ um die Aufarbeitung der Vergangenheit ein Gesicht geben und so zu jenem ‚Helden‘ werden, der er, so Frei, auch tatsächlich war.1

Die hier behandelte, interdisziplinäre wissenschaftliche Tagung verknüpfte Bauers Todestag mit einem zweiten großen Jubiläum dieses Jahres: der Revolte von 1968. Bauers Denken und seine juristische Praxis sollten in ein Verhältnis zu den Ideen der Studentenbewegung gesetzt und im allgemeinen gesellschaftlichen Kontext der 1960er-Jahre verortet werden. Dabei kamen rechts- und geschichtswissenschaftliche ebenso wie pädagogische und kriminologische Perspektiven zur Sprache, die sich an den ‚Lebensthemen‘ Bauers orientierten.

Das erste Panel widmete sich mit der Aufarbeitung der NS-Verbrechen jenem Handlungsfeld Bauers, das in der Rezeption der letzten Jahre im Zentrum des Interesses stand. BORIS BURGHARDT (Berlin) arbeitete in seinem einleitenden Beitrag Bauers Überlegungen zur ‚volkspädagogischen Funktion‘ der NS-Strafverfahren heraus. Im Widerspruch zum ‚vergangenheitspolitischen Konsens‘ der 1950er-Jahre interpretierte Bauer den Nationalsozialismus nicht als singuläre historische Ausnahme, sondern als Konsequenz einer langen autoritären Tradition in der deutschen Mentalitätsgeschichte. Aus diesem Grund erachtete er die Etablierung eines freiheitlich-demokratischen Ethos als bedeutendste Voraussetzung zu seiner Überwindung. Die Strafverfahren sollten dazu einen Beitrag leisten, indem sie die Folgen einer Ethik des unbedingten Gehorsams vor Augen führten, den Unrechtscharakter des Geschehenen festhielten und ein Bewusstsein für die Pflicht zum Widerstand gegen illegitime Autoritäten schufen – diesen Reflexionsprozess bezeichnete Bauer mit seinem berühmten Diktum als „Gerichtstag halten über uns selbst“.2

Während sich die Forschung mittlerweile weitgehend einig sei, dass die NS-Verfahren auch zur Mobilisierung der aufkommenden Protestbewegung beigetragen haben, sei es dennoch zu einer relativ schnellen Entfremdung der Studierenden von Bauers Projekt gekommen, wie ANNETTE WEINKE (Jena) feststellte: Das Interesse an einer konkreten Aufarbeitung der Vergangenheit sei hinter abstrakte Faschismustheorien zurückgetreten. Zur Erklärung dieses Umstands schlug sie – in Anlehnung an einen Begriff des marxistischen Rechtstheoretikers Otto Kirchheimer – vor, die NS-Prozesse als eine Variante ‚politischer Justiz‘ zu betrachten. In der Wahrnehmung der Studierenden dominierten zunehmend die repressiven Tendenzen der Strafverfolgung: Zu denken sei etwa an die Kriminalisierung der APO selbst, die extensive Nutzung des Staatsschutzstrafrechts, das auch alte NS-Eliten vor Denunziation bewahrte, sowie die sozialen Ungleichheiten, die in den NS-Prozessen zum Ausdruck kamen – während hochrangige Funktionäre häufig nur als Zeugen auftraten, saßen ihre ehemaligen Untergebenen auf den Anklagebänken. Für viele der Studierenden schienen die Prozesse vor diesem Hintergrund eine bloße ‚Alibi-Funktion‘ zu erfüllen. Weinke folgerte, dass es zu einfach sei, den 68ern pauschal ein mangelndes Interesse an der juristischen Aufarbeitung des Nationalsozialismus zu unterstellen. Die Rezeption der NS-Verfahren könne nur im Kontext der allgemeinen Entwicklungen der Justiz angemessen beurteilt werden.

Im zweiten Panel rückte JÖRG REQUATE (Kassel) sodann auch explizit den Zustand der nach wie vor NS-belasteten, obrigkeitsstaatlich orientierten und von reaktionären Moralvorstellungen durchdrungenen Justiz der 1960er-Jahre ins Zentrum der Diskussion.3 Zur gleichen Zeit habe sich in der Bundesrepublik aber auch erstmals ein eminent justizkritisches Milieu herausgebildet. Zu den verschiedenen Akteuren und Einflussfaktoren, die im Laufe des Jahrzehnts den Druck auf die Richterschaft erhöhten, müssten neben juristischen Außenseitern wie Bauer, Rudolf Wassermann und Theo Rasehorn sowie soziologischen und journalistischen Kritiker/innen auch die 68er-Proteste gezählt werden. Diese Prozesse hätten letztlich zu einer langsamen, aber deutlichen Pluralisierung innerhalb der Justiz geführt. Obwohl Teile der Studentenbewegung in diesem Zusammenhang durchaus ähnliche Ansichten vertraten wie Bauer, sei dieser keine zentrale Referenz für sie gewesen. Requate konstatierte daher, dass hier ‚argumentatives Potential verschenkt‘ worden sei.

Während Bauer einerseits große Hoffnungen auf die progressiven Effekte der NS-Strafverfahren setzte, stand er andererseits nicht nur der Justiz, sondern auch dem Strafrecht selbst kritisch gegenüber, wie der weitere Verlauf der Tagung zeigte. SASCHA ZIEMANN (Frankfurt am Main) rekonstruierte die entscheidenden Entwicklungsschritte, die zur Großen Strafrechtsreform von 1969 führten: von der Einsetzung der Großen Strafrechtskommission 1954 über ihren ersten – von Bauer als autoritär kritisierten – Reformentwurf von 1962 bis zum progressiven Alternativentwurf aus dem Jahr 1966. Anschließend wandte er sich Bauers umfangreicher publizistischer Kommentierung dieses Prozesses zu und systematisierte dessen Überlegungen zu einem modernen Maßnahmenstrafrecht. Unter dem Einfluss von Ideen Gustav Radbruchs und Franz von Liszts war Bauer zu der Überzeugung gelangt, dass die Ursachen des Verbrechens nicht in den Entscheidungen autonomer Subjekte, sondern in den gesellschaftlichen Verhältnissen zu suchen seien. Er trat daher für umfassende Entkriminalisierungen, eine Abkehr vom Vergeltungsgedanken und für die Prinzipien der Resozialisierung und des Gesellschaftsschutzes ein. Dass die Liberalisierung von 1969 viele von Bauers Ideen realisierte, er diesen Prozess aber nicht mehr miterlebte, könne, so Ziemann, nur als tragisch bezeichnet werden.

KRISTIN DRENKHAHN (Berlin) erweiterte den thematischen Fokus um eine aktuelle kriminologische Perspektive und stellte Bauers Überlegungen zur Strafrechtsreform in einen Zusammenhang mit den Thesen der „Punishment & Society“-Forschung. Deren wesentlicher Protagonist David Garland geht von einer ‚punitiven Wende‘ im Strafvollzug zu Beginn der 1970er-Jahre aus: Der Resozialisierungsgedanke sei seither im Niedergang begriffen und so komme es zu einer Rückkehr vergeltungsorientierter Sanktionen besonders im anglo-amerikanischen Raum, aber durchaus auch in Kontinentaleuropa. Demgegenüber interpretierte Drenkhahn Bauers Interventionen als den Versuch, in der frühen Bundesrepublik zunächst die Idee eines sozial-liberalen Strafrechtsprinzips – das Garland als ‚penal welfarism‘ bezeichnet – überhaupt anschlussfähig zu machen. Der von Sascha Ziemann rekonstruierte Prozess stelle mithin eine Art ‚Vor-Vorgeschichte‘ des punitive turn in Westdeutschland dar.

Das vierte Panel beschäftigte sich mit dem Themenkomplex Erziehung und Bildung. Auch hier stand das Erlernen von Widerstandsbewusstsein und Nonkonformismus als entscheidende bildungspolitische Ideen Bauers im Zentrum eines Vortrags von GOTTFRIED KÖSSLER (Frankfurt am Main), der diese Überlegungen auf dem Feld der entstehenden historisch-politischen Bildungsarbeit der 1950er- und 1960er-Jahre verortete. Er stellte fest, dass Bauer zwar eine Zielvorstellung politischer Bildung vor Augen gehabt habe, die gewisse Überschneidungen etwa zu den Ideen des progressiven Erziehungswissenschaftlers Hans-Jochen Gamm aufweise. Allerdings ließen sich bei ihm keine genuin pädagogischen Überlegungen – beispielsweise zum Verhältnis von Lehrenden und Lernenden oder zur Funktionsweise von Bildungsinstitutionen – finden. Bauer habe die NS-Prozesse als sein ‚zentrales pädagogisches Handlungsfeld‘ betrachtet.

CHRISTIANE THOMPSON (Frankfurt am Main) arbeitete die ‚Nachbarschaft‘ von Bauers Position zu den berühmten Radiovorträgen Theodor W. Adornos heraus. Bauer wie Adorno wiesen einen anspruchsvollen Begriff von Autonomie als Ziel des Bildungsvorgangs aus: Selbstbestimmtes Denken impliziere die Überwindung autoritärer Persönlichkeitsstrukturen und solle so zur Immunisierung gegen einen erneuten Rückfall in die Barbarei beitragen. Dieses veränderte Verständnis von Bildung korrespondierte mit der unter den 68ern verbreiteten Kritik an harmonistischen, unpolitischen oder disziplinären Erziehungspraktiken. Gleichzeitig sei damit aber nicht gemeint, dass die Subjekte sich völlig von den gesellschaftlichen Verhältnissen unabhängig machen können, wie manche idealistischen Vorstellungen aus dem Umfeld der antiautoritären Pädagogik es nahegelegt hätten. Kritik, Widerstand und Autonomie hingen – für Adorno wie für Bauer – mit einer kritischen Überprüfung der gesellschaftlichen Wirklichkeit und der Möglichkeiten sowie Grenzen des Handelns zusammen.

Abgeschlossen wurde die Tagung durch Vorträge von WERNER RENZ (Frankfurt am Main) und MICHAEL SCHWARTZ (Berlin) zum Problem des Sexualstrafrechts. Männliche Homosexualität wurde in der frühen Bundesrepublik nicht nur kriminalisiert und polizeilich aggressiv verfolgt; auch der weitgehend homophobe öffentliche Diskurs brachte die Gefahr massiver sozialer Diskriminierungen mit sich, wie Schwartz erläuterte. Daneben gab es jedoch von Beginn an Reformbestrebungen und Gegenstimmen. Zu diesen gehörte auch Fritz Bauer, dessen Position Renz ausführlich diskutierte. Bauer war der Überzeugung, dass das existierende Sexualstrafrecht ‚lebensfeindlich‘ sei und die höchstrichterliche Rechtsprechung auf einer fundamentalen Fehlinterpretation beruhe: Aus dem grundgesetzlichen Begriff des ‚Sittengesetzes‘ waren laut Bauer keine rigiden Sexualitätstabus, sondern nur die ‚Moral einer pluralistischen Gesellschaft‘ herzuleiten. Sein Versuch, die Verfassungswidrigkeit des ‚Schwulenparagraphen‘ 175 StGB durch das Bundesverfassungsgericht 1952 feststellen zu lassen, erwies sich zwar als vergeblich. Dennoch habe er durch sein publizistisches und juristisches Wirken sicherlich auch einen bedeutenden Beitrag zum „längst überfälligen Schritt der Entkriminalisierung der Lebensformen“ geleistet. Schwartz betonte demgegenüber, dass Bauer mit seiner Haltung keineswegs allein auf weiter Flur stand und auch der Effekt von ’68 nicht überschätzt werden sollte. Vielmehr wurde die Liberalisierung von 1969 bereits lange vorher und von vielfältigen Akteuren – und nicht zuletzt durch die Selbstbehauptungsstrategien homosexueller Personen selbst – vorbereitet.

Insgesamt eröffneten die durchweg anspruchsvollen Beiträge der Tagung zahlreiche Perspektiven, die zu einem besseren Verständnis des Wirkens und der Person Fritz Bauers wie auch der Reformdynamiken der 1960er-Jahre beitragen können. Deutlich wurde dabei die Vielfältigkeit der Themen und Arbeitsfelder Bauers. Besonders seine bisher nur wenig aufgearbeiteten Überlegungen zur Strafrechtsreform, Justizkritik oder Bildung bieten vielfältige Anschlussmöglichkeiten für die Forschung. Eine weitere interessante Perspektive, die im Rahmen der Tagung nur angedeutet werden konnte, scheint darüber hinaus Bauers Verortung im Verhältnis zu in der Studentenbewegung intensiver diskutierten theoretischen Positionen zu sein. Christiane Thompson lieferte durch ihren Vergleich mit den bildungstheoretischen Überlegungen Adornos erste interessante Anregungen dafür. Wie etwa Annette Weinkes Bemerkungen zu Otto Kirchheimer deutlich machten, lassen sich aber auch verschiedene Ansätze etwa aus dem Umfeld der Frankfurter Schule ausmachen, die explizit an rechts- und staatstheoretischen Fragen interessiert waren – also an Themen, mit denen sich auch Bauer in seinem publizistischen Werk umfassend auseinandersetzte. Ihre Nähe und Differenzen zu Bauer näher zu betrachten, erschiene aus ideengeschichtlicher und rechtstheoretischer Perspektive, aber auch für ein besseres Verständnis seines Verhältnisses zu den 68ern lohnenswert. 4

Erwähnenswert ist schließlich, dass die Vortragenden nicht davor zurückschreckten, auch theoretische Inkonsistenzen und problematische Aspekte von Bauers Denken und Praxis zu benennen, wie MICHAEL STOLLEIS (Frankfurt am Main) in seinem abschließenden Tagungskommentar betonte. Zu nennen sind hier etwa die von Boris Burghardt problematisierte Funktionalisierung der NS-Strafverfahren zum Zwecke der politischen Bildung sowie die fehlenden Überlegungen zur Rolle der Opfer und ihrer Angehörigen in den Verfahren. Hinsichtlich der Pädagogik wies Gottfried Kößler darauf hin, dass Bauers zielfokussierte Vorstellung des Lernprozesses nicht auf der Höhe des pädagogisch-ethischen Diskurses der Gegenwart sei: Es gehe heute nicht mehr um das ‚Einhämmern‘ demokratischer Gesinnung, wie Bauer es formulierte, sondern um die Ermöglichung von Reflexionsprozessen, in denen die sozialen Kontexte des Lernens und die Handlungsvoraussetzungen der Subjekte mitbedacht werden. Auch Bauers „ungetrübter Szientismus“ (Werner Renz) hinsichtlich der Konditionierbarkeit und (Um-)Programmierbarkeit von Straftäter/innen mit Mitteln der Naturwissenschaft und Medizin fand Erwähnung. Um diese komplexen Fragen weiterzuverfolgen, werden die durch das Fritz Bauer Institut edierten, im Herbst diesen Jahres erstmals gesammelt erscheinenden Kleinen Schriften Bauers sicherlich einen hilfreichen Beitrag leisten.5

Konferenzübersicht:

Birgitta Wolff (Präsidentin der Goethe-Universität Frankfurt am Main) / Gundi Mohr (stellv. Vorsitzende des Fördervereins Fritz Bauer Institut e.V., Frankfurt am Main): Grußworte

I. Konfrontation mit den NS-Verbrechen

Boris Burghardt (Berlin): Strafverfahren als Mittel der Volkspädagogik? Fritz Bauers Vorstellungen von der Funktion der NS-Prozesse

Annette Weinke (Jena): Eine andere Form der politischen Justiz? NS-Prozesse, Braunbuch-Kampagnen und die Moralpolitik der 68er

II. Demokratisierung durch Recht

Jörg Requate (Kassel): Demokratisierung der Justiz – Demokratisierung durch Justiz? Rechtsdenken, Justiz und Gesellschaft in den 1960er-Jahren

III. Strafrecht und Gesellschaft

Sascha Ziemann (Frankfurt am Main): Strafrecht für die neue Gesellschaft. Fritz Bauer und die Strafrechtsreform

Kristin Drenkhahn (Berlin): Fritz Bauers Argumentation zur Strafrechtsreform. Überlegungen im Lichte der Punishment & Society-Forschung

IV. Auseinandersetzung mit Autoritäten

Gottfried Kößler (Frankfurt am Main): Widerstand als moralische Orientierung. Fritz Bauer und die historisch-politische Bildung

Christiane Thompson (Frankfurt am Main): Rebellion gegen Autoritäten? Zur Autonomie in der „Erziehung nach Auschwitz“

V. Sexualstrafrechtsreform und Sittlichkeitspostulat

Werner Renz (Frankfurt am Main): Wider die Kriminalisierung von Sexualität. Fritz Bauers Kritik des repressiven Sexualstrafrechts

Michael Schwartz (Berlin): Sexualstrafrecht und Sittlichkeit. Gesellschaftliche Kontroversen und Reformdebatten der 1950er- und 1960er-Jahre

Tagungskommentar
Michael Stolleis (Frankfurt am Main)

Anmerkungen:
1 Bei dem Gedenkakt sprachen zudem der stellvertretende hessische Ministerpräsident Tarek Al-Wazir und Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann Grußworte, die Direktorin des Fritz Bauer Instituts, Sybille Steinbacher, begrüßte die Gäste und gab eine kurze Einführung. Die Beiträge erscheinen gesammelt in: Fritz Bauer Institut (Hrsg.), Gedenkakt aus Anlass des 50. Todestages von Fritz Bauer, 1. Juli 2018, Paulskirche, Frankfurt am Main u.a. 2018 (i.E.).
2 Fritz Bauer, Im Mainzer Kulturministerium gilt ein merkwürdiges Geschichtsbild, in: Frankfurter Rundschau, 14.7.1962.
3 Der Vortrag von David Johst (Halle / Berlin) zum Prinzip des Widerstands in Bauers Denken musste wegen Krankheit bedauerlicherweise entfallen.
4 Das Diskussionsumfeld der Zeitschrift Kritische Justiz, zu deren Initiatoren Bauer gehörte, wäre in diesem Zusammenhang von besonderem Interesse, vgl. etwa die Hinweise von Joachim Perels, Kritische Justiz und Frankfurter Schule, in: Detlev Claussen / Oskar Negt / Michael Werz (Hrsg.), Philosophie und Empirie, Frankfurt am Main 2001, S. 146-166, bes. S. 148f.; Sonja Buckel / Andreas Fischer-Lescano / Felix Haschmann, Die Geburt der Kritischen Justiz aus der Praxis des Widerständigen, in: Kritische Justiz 3 (2008), S. 235-242.
5 Lena Foljanty / David Johst (Hrsg.), Fritz Bauer. Kleine Schriften (1961-1969). Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts, Band 32, Frankfurt am Main 2018 (i.E.).


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